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Elektroshop-Bischof
FAQ

ISO 15118-20 definiert Kommunikationsnachrichten und Sequenzen, die auch bidirektionale Leistungsübertragung unterstützen. Entscheidend ist aber die interoperable Umsetzung (inkl. Zertifikats-/PKI-Handling).

Technisch ist es möglich, aber es gelten Anforderungen an Netzanschluss und Nachweisführung. Für den Niederspannungsbereich sind VDE-AR-N 4105 und der VDE-FNN-Hinweis zur Nachweisführung bidirektionaler Systemverbunde zentrale Bezugspunkte.

Nein. Das System ist immer ein Verbund aus Fahrzeug + Ladeeinrichtung + Installation/Messkonzept. Fehlt eine Komponente (z. B. Fahrzeugfreigabe, Schutzkonzept), ist Rückspeisung entweder nicht möglich oder darf nicht aktiviert werden.

V2H beschreibt primär die Energierückgabe ins Hausnetz. Ersatzstrom/Notstrom erfordert zusätzlich eine definierte Netztrennung, Umschaltlogik und eine Inselnetzfähigkeit des Gesamtsystems. Das ist kein Automatismus.

Weil bidirektionale Systeme netzparallel arbeiten können und der Nachweis, dass mobile und stationäre Komponenten die Anforderungen erfüllen, über eine „qualifizierte Kommunikation“ und belastbare Zertifikatsketten abgesichert werden soll. Hier liegen in der Praxis noch Reibungspunkte.

Es gibt regulatorische/steuerliche Klarstellungen (u. a. zur Stromsteuerlogik am Ladepunkt und zur Vermeidung, dass Nutzer zu „Versorgern“ werden). Das ist ein wichtiger Baustein – aber V2G braucht zusätzlich marktliche Produkte, Mess-/Abrechnung und standardisierte Interoperabilität.