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FAQ

Die Photovoltaik-Förderung 2025 besteht meist aus mehreren Bausteinen: EEG-Einspeisevergütung für eingespeisten Strom, steuerlichen Vorteilen (z. B. 0 % Umsatzsteuer unter Voraussetzungen), ggf. Einkommensteuer-Erleichterungen sowie Förderkrediten (z. B. KfW). Zusätzlich können Bundesländer oder Kommunen zeitlich begrenzte Zuschüsse anbieten.

Ein bundesweit einheitlicher Zuschuss ist für klassische Dachanlagen nicht der Regelfall. Häufiger sind regionale Programme (Stadt/Landkreis/Bundesland), die jedoch budgetiert und an Bedingungen geknüpft sind. Für viele Haushalte ist der finanzielle Effekt durch Steuervorteile und Eigenverbrauch plus EEG-Vergütung oft wichtiger als ein einmaliger Zuschuss

Bei der Überschusseinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst; nur der Überschuss wird vergütet eingespeist. Bei der Volleinspeisung speisen Sie (nahezu) die gesamte Erzeugung ins Netz ein und erhalten dafür meist höhere Vergütungssätze. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Eigenverbrauch (z. B. Wärmepumpe, E-Auto) und Ihrem Ziel (Kosten senken vs. Vergütung maximieren) ab.

Nein. Der Nullsteuersatz gilt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Installation auf/nahe Wohngebäuden und weitere Kriterien). Batteriespeicher können eingeschlossen sein, sofern sie als wesentliche Komponente im Sinne der Regelung gelten. In Sonderfällen (z. B. Mischgebäude, spezielle Standorte) sollte die steuerliche Einordnung sauber geprüft werde