Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen
FAQ

In der Regel alle Betreiber netzgekoppelter, ortsfester Stromerzeugungsanlagen (z. B. PV-Anlagen) – unabhängig von der Größe.

Typischerweise innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme der Einheit. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht die erste Einspeisung.

Ja, auch steckerfertige Solaranlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden. Je nach Fall entfällt zusätzlich eine separate Netzbetreiber-Meldung.

Ja, Speicher werden im Marktstammdatenregister als eigene Einheit geführt und müssen zusätzlich zur PV-Einheit registriert werden.

Es kann zu Problemen bei Auszahlungen (z. B. EEG-relevante Zahlungen) kommen; außerdem sind Verstöße gegen Registrierungspflichten grundsätzlich bußgeldbewehrt.

In der Regel nein. Auch bei technischer Begrenzung auf Null-Einspeisung ist eine Anlage häufig mittelbar ans Netz angeschlossen und bleibt registrierungspflichtig.