Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Auch wir als Elektroshop-Bischof geben unseren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuersenkung von 19% 1zu1 weiter um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.
Alle Preise auf Photovoltaikartikel sind in unseren Onlineshop weiterhin mit 19% besteuert. Sollten Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten können sind Sie unter vorbehalt für den Einkauf mit 0% zugelassen. Bitte beachten Sie das es darauf ankommt ob es sich um Wesentliche und um unwesentliche Photovoltaikartikel es sich handelt. In demm Fall das es sich um wesentliche Artikel es sich handelt wird die Umsatzsteuer von uns auf die von ihnen ursprüngliche Zahlungsweise erstattet.
Der Vorgang der Erstattung dauert aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Anträgen ca. 3-4 Wochen
Bitte folgendes Formular Ausfüllen, Ausdrucken und an PV@Elektroshop-Bischof.de zurücksenden.
Abfrageformular-zur-Feststellung-der-Umsatzsteuerbefreiung
Alternativ können Sie auch folgendes Formular für Smartphone und Tablets mit Unterschriftenfunktion nutzen
http://umsatzsteuer-auf-photovoltaik.elektroshop-bischof.de
- Alles weiteren wichtigen Informationen vom Bundesministerium für Finanzen finden Sie hier
- Den aktuellen Gesetzestext des Bundesministerium für Finanzen finden Sie hier
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