window.dataLayer = window.dataLayer || []; Wegfall der Umsatzsteuer auf Photovoltaik und Solaranlagen

Der Abzug und die Berechnung der 0% Umsatzsteuer auf Photovoltaikartikel erfolgt im letzten Schritt des Bestellvorgangs. Nähere Informationen dazu finden Sie ---> hier <----

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Wegfall der Umsatzsteuer auf Photovoltaik und Solaranlagen

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.


Auch wir als Elektroshop-Bischof geben unseren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen die Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 0% 1zu1 weiter um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.

Alle abzugsberechtigten Photovoltaikartikel sind in unseren Onlineshop bereits mit 0% besteuert. Sobald Sie einen oder mehrere Artikel in der Warenkorb legen werden diese vorerst wieder mit 19% im Warenkorb angezeigt. Im letzten Schritt des Bestellvorgangs können Sie eine Checkout Box anklicken und akzeptieren hiermit die gesetzlichen bestimmungen. Es wird draufhin bei allen im Warenkorb befindlichen Artikeln die dafür zugelassen sind die Umsatzsteuer mit 0% berechnet. 

Bitte beachten Sie das es darauf ankommt ob es sich um Wesentliche oder um unwesentliche Photovoltaikartikel handelt z.b Erdungskabel Grün-Gelb. Diese werden auch wenn Sie für ihre Photovoltaikanlage benötigt werden weiterhin mit 19% besteuert. Hier wird die Umsatzsteuer im Warenkorb auch nicht mit abgezogen.


 

Sollten Sie bei uns Artikel telefonisch oder per Email bestellen benötigen wir weiterhin von ihnen folgendes Umsatzsteuerformular.

Bitte das Formular Ausfüllen, Ausdrucken und an PV@Elektroshop-Bischof.de zurücksenden.

Abfrageformular-zur-Feststellung-der-Umsatzsteuerbefreiung

Alternativ können Sie auch folgendes Formular für Smartphone und Tablets mit Unterschriftenfunktion nutzen

http://umsatzsteuer-auf-photovoltaik.elektroshop-bischof.de

Nähere Informationen zur Umsatzsteuer Thematik finden Sie hier zum Nachlesen


 

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